Bewerben Sie sich - wir freuen uns auf Ihre Projekte!

Wer soll mit dem Projekt erreicht werden?

Mit den einzelnen Projekten sollen möglichst viele Menschen aus den drei verschiedenen Religionen erreicht werden. Eine wichtige Zielgruppe sind lokale Multiplikator*innen und junge Erwachsene.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können z.B. Bildungsangebote (Integrationskurse, Bildungsangebote für Frauen) oder interreligiöse Dialogangebote (Feste, Besuche von Gotteshäusern etc.). Grundsätzlich bestehen keine inhaltlichen Einschränkungen, solange die geplanten Aktivitäten mit den Zielen und den Förderrichtlinien/Vergaberichtlinen von "Weißt du, wer ich bin?"  übereinstimmen. In der aktuellen Projektphase liegt der inhaltliche Förderschwerpunkt auf den Themen Antisemitismus, (antimuslimischer) Rassismus und Religionsfeindlichkeit.

Bei dem Förderkonzept von ,,Weisst du wer ich bin?'' handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung. Das bedeutet, dass zuerst die Eigenmittel der Projektträger eingesetzt werden müssen. Wir fördern Ihre Finanzierungslücke.

Wer kann sich bewerben?

Für ein Einzelprojekt müssen mindestens zwei Antragsteller unterschiedlicher Religion als gemeinsame Projektträger auftreten. Eine bilaterale Trägerstruktur muss gut begründet werden und die dritte Religion inhaltlich konzeptionell einbezogen werden.

 

Wie bewerbe ich mich?

Schritt 1: Sie bewerben sich mit einem Projektantrag. Für diesen Antrag benötigen Sie:

  • eine Projektskizze, in der das Vorhaben, die Ziele und Maßnahmen kurz dargestellt werden,
  • einen Zeitplan der geplanten Vorhaben,
  • einen Finanzierungsplan mit Aufstellung der benötigten Mittel und deren Verwendung.

Das Formular für diesen Antrag finden Sie hier.

Bereits bei der Planung des Projektes und der Beantragung beraten wir Sie gern. Die Kontaktdaten der Projektkoordination finden Sie hier.

Schritt 2: Sie reichen den Antrag bei uns digital (per Mail) ein. Bitte beachten Sie, dass es vier Fristen zur Einreichung eines Projektantrags gibt. Für das Jahr 2024 lauten sie: 01.02., 01.05., 01.08., 01.11. Überschreiten Sie eine Frist, kann Ihr Antrag erst wieder zum nächsten der obigen Termine bearbeitet werden. Beachten Sie bitte zudem, mindestens 4 Wochen vor Ihres geplanten Projektbeginns den Antrag bei uns einzureichen.

Schritt 3: Sie erhalten eine Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.

Schritt 4: Wurde Ihr Antrag bewilligt? Herzlichen Glückwunsch! Dann wird nun ein sogenannter Weiterleitungsvertrag zwischen Ihnen und der ACK erstellt. In diesem werden die Bedingungen und Konditionen der Förderung vertraglich geregelt.

Schritt 5: Sie unterzeichnen den Weiterleitungsvertrag. Im Anschluss können Sie formlos per Mail die Auszahlung der bewilligten Mittel anfordern.

Schritt 6: Sie besprechen mit uns die digitale Werbung und Begleitung des Projektes.

Schritt 7: Sie führen das Begegnungsprojekt durch. (Vielleicht kommt jemand aus dem Projektbüro zu Besuch.)

Schritt 8: Sie verfassen einen Abschlussbericht und rechnen das Projekt mit uns ab.