Richtlinien für die Antragsstellung
I. Wer kann einen Antrag stellen?
II. Was wird gefördert?
III. Was muss bei der Antragstellung berücksichtig werden?
IV. Projektauflagen
Das interreligiöse Projekt „Weißt Du, wer ich bin?“ fördert das friedliche Zusammenleben der Religionen in Deutschland, indem es Menschen jüdischer, christlicher und muslimischer Tradition dazu befähigen will, Verbindendes zu entdecken, Unterschiede zu respektieren, füreinander einzustehen und gemeinsam zu handeln.
Es wird getragen von der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK), dem Zentralrat der Juden in Deutschland und dem Koordinationsrat der Muslime (KRM).
Die fünfte Projektphase für die Jahre 2023 bis 2025 wird mit Mitteln des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, sowie der Projektträger realisiert.
I. Wer kann einen Antrag stellen?
Das friedliche Zusammenleben in Deutschland und die Integration neu Hinzukommender werden gestärkt, indem Gemeinden und Einrichtungen zusammenarbeiten. Dabei wird der interreligiöse Aspekt der gemeinsamen Hilfe in den Blick genommen. Insbesondere muslimische Gemeinden sind hierbei in ihrer Funktion als Brückenbauer wichtige Akteure.
Durch das Projekt sollen Strukturen der Zusammenarbeit von Religionsgemeinschaften gestärkt und der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert werden.
Gefördert werden nur Projekte, in denen mindestens zwei Antragssteller unterschiedlicher Religion als gemeinsame Projektträger auftreten.
Primäre Zielgruppen für einen Antrag sind jüdische, christliche und muslimische Gemeinden, Verbände und Einrichtungen. Kommunale Partner und andere Akteure können in die Zusammenarbeit einbezogen werden. In diesem Fall liegt jedoch die Projektabwicklung im Regelfall bei einem der religiösen Träger.
Die Antragsteller sollten Mitglied der kooperierenden Kirchen und Verbände sein oder in ihrem Selbstverständnis der jüdischen, christlichen oder islamischen Religion angehören. In Ausnahmefällen können auch Einzelpersonen einen Antrag stellen, wenn z.B. keine entsprechende Gemeinde vor Ort ist. Die oben genannten Regelungen sind entsprechend anzuwenden. Es entscheidet der Exekutivausschuss.
II. Was wird gefördert?
Durch das Projekt „Weißt du, wer ich bin?“ werden konkrete Unternehmungen gefördert, die den interreligiösen Dialogprozess anstoßen oder den bereits bestehenden Dialog nachhaltig vertiefen. Eine institutionelle Förderung ist nicht möglich.
Die zu fördernde Initiative soll neben dem Neuaufbau von interreligiösen Kontakten auch auf Nachhaltigkeit angelegt sein. Das bedeutet, dass die in ihrem Rahmen entstandenen Kontakte, gewonnenen Erfahrungen und erzielten Ergebnisse langfristig gestärkt, ausgebaut und fruchtbar gemacht werden sollen.
Ein besonderer Förderschwerpunkt liegt auf Projekten, die sich mit den Themen Antisemitismus, (antimuslimischer) Rassismus und Religionsfeindlichkeit beschäftigen.
Bei den zu fördernden Initiativen soll erkennbar werden, wie Menschen unterschiedlicher religiöser Tradition in Deutschland die Vielfalt religiöser Identität wahrnehmen, Unterschiede akzeptieren, eine konstruktive Auseinandersetzung – auch in Konfliktsituationen – suchen, sich dafür einsetzen und darin einüben, religiös und kulturell bedingte Vorbehalte zu überwinden und neue Gemeinschaft stiftende Erfahrungen zu sammeln.
Die Höhe der Regelförderung durch diesen Fonds liegt bei max. 15.000 €. Förderungswürdig sind insbesondere Initiativen mit folgenden Akzentsetzungen:
Interreligiöser Dialog und interregionale Zusammenarbeit (z.B. Besuch von Kirchen, Moscheen und Synagogen)
Digitalprojekte des interreligiösen Dialogs (z.B. Online-Konferenzen, Zoom-Gespräche, digitale Stadtrundgänge)
Wahrnehmung der Bedeutung von Religion und von Tradition in der Familie und in der nachwachsenden Generation
Förderung einer gemeinsamen Verständigung über die Inhalte und die Bedeutung der Menschrechte, insbesondere auch der Rechte von Frauen
Dialog des Handelns in nachbarschaftlichem Engagement
Zielgruppenspezifische Bildungsangebote (z.B. Frauen und Jugendliche)
III. Was muss bei der Antragstellung berücksichtigt werden?
Grundsätzlich förderungswürdig sind interreligiöse Initiativen oder Aktivitäten, die von Vertreter*innen aller drei, mindestens aber zwei der am Projekt „Weißt du, wer ich bin?“ beteiligten Religionen Christentum, Judentum und Islam getragen werden. Wenn die dritte Religion aus nachvollziehbaren Gründen nicht im Trägerteam der Initiative vertreten sein kann, ist es ausreichend, wenn sie in die zu fördernde Initiative thematisch mit einbezogen wird.
Der Antrag auf Förderung muss von mindestens zwei Mitgliedern des Trägerteams der Initiative, die unterschiedlichen der am Projekt „Weißt du, wer ich bin?“ beteiligten Religionen angehören, gemeinsam gestellt werden. Lokale Gemeinden der Träger des Projektes sollen nach Möglichkeit in die Planung und Antragstellung mit eingebunden werden.
Der Antrag auf Förderung muss mindestens vier Wochen vor Projektbeginn gestellt werden.
IV. Projektauflagen
Die zu fördernde Initiative muss erkennen lassen, dass die Beteiligten die religiösen Überzeugungen der anderen Religionen berücksichtigen und respektieren.
Organisationen, bei denen Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorliegen, , dürfen an der zu fördernden Initiative nicht beteiligt sein. Dies wird überprüft.
Für den Projektantrag ist eine Projektskizze einzureichen, in der das Vorhaben im Einzelnen dargestellt wird, die mit der Maßnahme verfolgten Ziele beschrieben werden und erläutert wird, mit welchen Aktivitäten diese erreicht werden sollen. Der Projektantrag muss deutlich die Übereinstimmung mit den durch das Gesamtprojekt verfolgten Zielen erkennbar machen.
Ein Zeitplan sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan müssen vorgelegt werden. In dem Kostenplan sollen die Ausgaben möglichst detailliert aufgeschlüsselt werden, damit die genaue Verwendung der Fördergelder deutlich wird. Bitte beachten Sie, dass die geförderte Projektlaufzeit am 31. Dezember 2025 beendet sein muss.
Bei der Förderung handelt es sich grundsätzlich um eine Fehlbedarfsfinanzierung. Verfügbare Eigenmittel sind in voller Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 20% der Gesamtprojektsumme einzubringen. Eigenmittel können auch in Form von Sach- und Personalmitteln eingebracht werden. Wenn keine oder weniger Eigenmittel eingebracht werden können, kann ein Erlass oder eine Ermäßigung gesondert in formloser Weise beantragt werden.
Fördermittel dürfen ausschließlich für die im Antrag aufgeführten Zwecke verausgabt werden; nicht verausgabte Mittel müssen zurückgezahlt werden. Falls die zu fördernde Initiative nicht realisiert werden konnte, muss die bewilligte Fördersumme zurückgezahlt werden.
Die Antragsteller*innen verpflichten sich mit ihrer Antragstellung, im Rahmen ihrer Initiative und der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit explizit auf die Förderung durch das Bundesministerium des Innern, und für Heimat im Rahmen des Projektes „Weißt du, wer ich bin?“ hinzuweisen. Dafür steht das Logo des Projektes zur Verfügung. Die Antragssteller*innen verlinken das Projekt „Weißt du, wer ich bin?“ bei allen mit dem geförderten Projekt in Verbindung stehenden Social-Media-Posts. Die Antragssteller*innen nehmen an den Fachtagungen und Vernetzungstreffen von „Weißt du, wer ich bin?“ teil. Die Antragsteller*innen verpflichten sich mit ihrer Antragstellung, nach Abschluss der geförderten Maßnahme innerhalb von acht Wochen einen Abschlussbericht vorzulegen. Dieser besteht aus einem Sachbericht über den Ablauf der Initiative, die erfolgte Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Presseberichte) und einem Verwendungsnachweis über die eingesetzten finanziellen Mittel (vgl. die „Richtlinien zur Erstellung des Abschlussberichtes“). Alle Originalbelege sind beizulegen. Die Berichte werden dann in Auszügen auf der Website des Projektes "Weißt du, wer ich bin?" veröffentlicht. Wird die Vorlage eines ordnungsgemäßen Abschlussberichtes versäumt, behält sich das Projekt „Weißt du, wer ich bin?“ die Rückforderung des bewilligten Förderbetrags vor.