Wir fördern interreligiöse Projekte bundesweit. So funktioniert eine Bewerbung:
Wer soll mit dem Projekt erreicht werden?
Was kann gefördert werden?
Wer kann sich bewerben?
Wie bewerbe ich mich?
1. Wer soll mit dem Projekt erreicht werden?
Mit den einzelnen Projekten sollen möglichst viele Menschen aus den drei verschiedenen Religionen erreicht werden. Eine wichtige Zielgruppe sind lokale Multiplikator*innen und junge Erwachsene.
2. Was kann gefördert werden?
Gefördert werden können z.B. Bildungsangebote (Integrationskurse, Bildungsangebote für Frauen) oder interreligiöse Dialogangebote (Feste, Besuche von Gotteshäusern etc.). Grundsätzlich bestehen keine inhaltlichen Einschränkungen, solange die geplanten Aktivitäten mit den Zielen und den Förderrichtlinien/Vergaberichtlinien von "Weißt du, wer ich bin?" übereinstimmen. In der aktuellen Projektphase liegt der inhaltliche Förderschwerpunkt auf gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie Antisemitismus und (antimuslimischem) Rassismus und der Förderung von praktischen Projekten interkultureller Theologie.
Bei dem Förderkonzept von ,,Weißt du, wer ich bin?'' handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung. Das bedeutet, dass zuerst die Eigenmittel der Projektträger eingesetzt werden müssen. Wir fördern Ihre Finanzierungslücke. Achtung: Wir fördern nur Projekte, die noch nicht begonnen haben.
3. Wer kann sich bewerben?
Für ein Einzelprojekt müssen mindestens zwei Antragsteller unterschiedlicher Religion als gemeinsame Projektträger auftreten. Eine bilaterale Trägerstruktur muss gut begründet werden und die dritte Religion inhaltlich konzeptionell einbezogen werden.
4. Wie bewerbe ich mich?
Schritt 1: Sie bewerben sich mit einem überzeugenden Projektantrag. Für diesen Antrag benötigen Sie:
- eine Projektskizze, in der das Vorhaben, die Ziele und Maßnahmen dargestellt werden,
- einen Zeitplan der geplanten Vorhaben,
- einen Finanzierungsplan mit Aufstellung der benötigten Mittel und deren Verwendung.
Das Formular für diesen Antrag finden Sie hier.
Bereits bei der Planung des Projektes und der Beantragung berät unsere Projektkoordination Sie gern.
Schritt 2: Sie reichen den Antrag bei uns digital (per Mail) ein. Bitte beachten Sie die verbleibende Frist zur Einreichung in 2026: 01.11.
Beachten Sie bitte zudem, mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn den Antrag bei uns einzureichen.
Schritt 3: Sie erhalten eine Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.
Schritt 4: Wurde Ihr Antrag bewilligt? Herzlichen Glückwunsch! Sie erhalten von uns den Weiterleitungsvertrag. In diesem werden die Bedingungen und Konditionen der Förderung vertraglich geregelt.
Schritt 5: Sie unterzeichnen den Weiterleitungsvertrag und senden ihn an uns zurück. Jetzt kann es losgehen!
5. So geht es weiter:
Sie führen Ihr Begegnungsprojekt durch.
Sie sprechen mit uns die digitale Werbung und Begleitung des Projektes im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ab - vielleicht kommt jemand aus dem Projektbüro zu Besuch. Die bewilligten Mittel fordern Sie formlos per Mail zur Auszahlung an. Bitte beachten Sie, nur soviel Mittel abzurufen, wie Sie innerhalb von sechs Wochen verausgaben können.
Zum Abschluss verfassen Sie einen Bericht und rechnen das Projekt mit uns ab.
